Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung und Bestätigung

Die Leistungen können schriftlich oder telefonisch gebucht werden. Der Anmeldende haftet auch für die anderen von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer. An seine Anmeldung ist der Reiseteilnehmer bis zur Annahme durch Extratour, jedoch längstens 10 Tage ab Datum der Anmeldung gebunden (die Zeit wird unter Umständen benötigt, um die Verfügbarkeit der bestellten Leistungen zu überprüfen). Reklamationen müssen unverzüglich nach Erhalt der Reisebestätigung schriftlich vorgetragen werden.

2. Zahlung

Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den Reiseteilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung.
Bei Vertragsabschluß hat der Reiseteilnehmer eine Anzahlung von 15%, mind. Euro 150,– (pro Person) zu leisten. Der restliche Reisepreis muss 21 Tage vor Reisebeginn bezahlt werden, spätestens nach Aushändigung der Reisedokumente. Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Rücktritts- oder Umbuchungsgebühren, sowie Kosten
für Beschaffung von Visa usw. sind sofort zurückzuerstatten.

3. Leistung

Bei Pauschalreisen:
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus den Angaben in Ihrer Reisebestätigung oder den Reise-dokumenten. Es gelten die Reisebedingungen des betreffenden Reiseveranstalters.
Nur Flug:
Die Bestätigung und Vermittlung aller in der Rechnung/Bestätigung aufgeführten Leistungen erfolgt nicht im eigenen Namen, sondern für den jeweiligen Verkehrs- und Leistungsträger, wobei dessen Reisebedingungen gelten.
Die Flugpreise sind Schwankungen (Wechselkurse, Treibstoffzuschläge usw.) unterworfen. Änderungen der Preise und Flug-
zeiten durch die Fluggesellschaft sind auch nach erfolgter Bestätigung bzw. Rechnungsstellung möglich. Die Preise werden jeweils an die veränderten Verhältnisse angepasst.

4. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn/Umbuchung

Bei Pauschalreisen treten die Reise- und Stornobedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters in Kraft. Der Kunde kann jeder-zeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Bei Linien- und Charterflügen gelten gesonderte Stornokosten. – Diese sind im Büro zu erfragen (Höhe bis 100%).

5. Vermittlung von fremden Leistungen

Für Individualreisen, bei denen Extratour Reisen ausdrücklich in fremdem Namen nur einzelne Reiseleistungen vermittelt, gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen der betreffenden Unternehmen.

6. Rückbestätigung von Rückflügen

Die Gestaltung des Flugplanes und dessen Einhaltung liegen im Wesentlichen im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaften und der staatlichen Koordinierungsbehörden. Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten sind teilweise nicht vermeidbar. Die Reiseteilnehmer sind daher verpflichtet, sich 3Tage vor Rückflug diesen rückbestätigen zu lassen.